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In dieser Rubrik finden Sie Informationen und Tipps Ihrer Feuerwehr zu verschiedenen Themenfeldern.


Sirenensignale zur Alarmierung der Feuerwehren und zur Nutzung als Bevölkerungswarnsignal

Sirenen sind in allen Ortsteilen der Gemeinde Dornstadt installiert.
Sirenen sind in allen Ortsteilen der Gemeinde Dornstadt installiert.

Seit dem Rückbau des alten Zivilschutznetzes gibt es kein bundeseinheitliches Sirenensignal und keine bundeseigenen Sirenen mehr. Es ist Sache der zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Länder, in der Regel die Kreise und kreisfreien Städte, die Nutzung und die Bedeutung ihrer Sirenen für die örtliche Alarmierung und Warnung zu empfehlen.

Zum Teil wird in Baden-Württemberg durch die Landratsämter in Gebieten, bzw. in der Umgebung von Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential (Hochwassergebiete, Kernkraftwerke, Chemiewerke, Industriebetriebe und bei Terrorgefahr) für die Alarmierung der Bevölkerung die vorhandenen Sirenen eingesetzt.

Weitere Informationen zu den Warnsignalen finden Sie hier:

Info_Bevoelkerungswarnsignal.pdf (653 Downloads)

Rauchmelder sind Lebensretter

Rauchmelder sind Lebensretter.
Rauchmelder sind Lebensretter.

In Deutschland stirbt durchschnittlich jeden Tag ein Mensch bei einem Brand. Alleine in Baden-Württemberg kommen pro Jahr 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Brände in Privathaushalten führen häufig zu persönlichen Tragödien. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Bereits ein einziger Atemzug führt in der Regel zu einer Rauchgasvergiftung, die in schweren Fällen zum Tod führen kann. Die meisten Menschen werden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. Weitere Infos zu Rauchmeldern finden Sie hier:

Info_Rauchmelder.pdf (428 Downloads)


Weitere Links:


Entfernung von Wespen und Insekten, eine Aufgabe der Feuerwehr?

Bienen üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen.
Bienen üben eine wichtige Bestandsregelung bei Ernte- und Forstschädlingen aus und bestäuben zahlreiche Wild- und Kulturpflanzen.

Oftmals erreichen uns Anfragen zur Entfernungen eines Wespen-, Hornissen- oder sonstigem Insektennest. In der angefügten Informationsbroschüre haben wir die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammengestellt:

Info_Wespen_und_Insekten.pdf (552 Downloads)

Ein Ratgeber zum Thema Hornissennest am Grundstück findet sich unter: Link

Generell gilt: das Entfernen wird immer durch den Hornissenbeauftragten des Alb-Donau-Kreises / der Stadt Ulm im Landratsamt entschieden.


Abbrennen von pflanzlichen Abfällen, Brauchtumsfeuer und Feuerwerkskörper

Brauchtumsfeuer, wie hier ein Funkenfeuer im Frühjahr, sind genehmigungspflichtig.
Brauchtumsfeuer, wie hier ein Funkenfeuer im Frühjahr, sind genehmigungspflichtig.

Grundsätzlich gilt: Das Verbrennen von Holz und Reisig in größeren Mengen, das Abbrennen von einem Brauchtumsfeuer und von Feuerwerkskörpern ist genehmigungspflichtig! Das Abbrennen muss ständig unter Kontrolle gehalten werden, so dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen.

Wichtige Informationen zu diesem Thema und auch Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern finden Sie hier zum Herunterladen:

Info_Abbrennen_von_Abfaellen_und_Brauchtumsfeuer.pdf (496 Downloads)