Rauchmelder? – Ab dem 01.01.2015 Pflicht!

Jedes Jahr sterben rund 600 Menschen bei Bränden in Deutschland. Häufig verunglücken die Personen in Privathaushalten. Die häufigste Todesursache ist dabei die Rauchgasvergiftung. Am 16. Juli 2013 beschloss der Landtag Baden-Württemberg die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht. Seitdem gilt die Pflicht für Neubauten, ab dem 01. Januar 2014 müssen Rauchwarnmelder auch in bestehenden Gebäuden eingebaut werden. Die Übergangsfrist endet zum 31. Dezember 2014. Die Rauchwarnmelderpflicht wirft viele Fragen auf:
  • Welche Rauchmelder sind zulässig?
  • Wer ist für die Installation verantwortlich? Eigentümer oder beispielsweise Mieter?
  • Wo sollten Rauchmelder installiert werden?
  • Dürfen bestehende Melder weiterverwendet werden?
Alle diese Fragen und auch weitere Themen hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg in einem Merkblatt umfassend beantwortet. Das Merkblatt ist untenstehend angefügt. Gerne hilft Ihnen auch Ihre Feuerwehr bei Fragen und Unklarheiten weiter, kommen Sie auf uns zu!