Impfberechtigung für die Feuerwehr

Seit Montag, 19. April 2021 ist die Impfterminvergabe für alle Feuerwehrangehörigen, die im Einsatzdienst sind, geöffnet. Details finden sich auf folgender Website:

Seit gestern Abend gibt es eine offizielle Bescheinigung des Sozialministeriums, die laut den Vorgaben des Landes neben dem Personalausweis oder einem anderen Lichtbildausweis (z. B. Dienstausweis) mitgebracht werden muss. Ab sofort ist unbedingt die Bescheinigung in der Anlage zu verwenden, bisher ausgestellte Bescheinigungen behalten ihre Gültigkeit.

Die Vorlage des Dienstausweises alleine reicht damit ab sofort nicht mehr aus.

Corona_SM_Impfbescheinigung_Feuerwehr.pdf (220 Downloads)

Die unterschriebene Bescheinigung befindet sich im Interna der Website.